Gefahrenhinweiskarten

Gefahrenhinweiskarten für Sitzenberg-Reidling

 

Rutschungen, Steinschläge und Felsstürze mit beträchtlichen Schäden an Häusern, Straßen und Forst- sowie Agrarflächen haben das Land NÖ veranlasst Gefahrenhinweiskarten für Rutsch- und Sturzprozesse auszuarbeiten. Seit Juli 2013 werden diese Gefahrenhinweiskar-ten an die NÖ Gemeinden verteilt und MÜSSEN somit bei Flächenwidmungs- und Bauverfahren von den zuständigen Behörden zur Anwendung gebracht werden.

 

Die Gefahrenhinweiskarten MÜSSEN möglichst früh im Planungsprozess eingesetzt und berücksichtigt werden und zwar in folgenden Verfahren

           Raumplanung: Widmungen von Bauland und speziellen Grünlandkategorien

           Hochbau: Neubau und/oder Erweiterung von Gebäuden

           Infrastruktur: Straßenbau, Leitungsbau

           Wasserbau: Oberflächenentwässerung, Teiche, Versickerung

           Naturschutz und Landwirtschaft: Anschüttungen

           Forstwesen: Wegebau, Waldentwicklungsplan, Rodungen

 

Datei herunterladen: PDFGefahrenhinweiskarte Sturzprozesse.pdf

 

Datei herunterladen: PDFGefahrenhinweiskarte Rutschprozesse.pdf

 

Die Karten geben flächendeckend Auskunft über die Wahrscheinlichkeit der Gefährdung durch Rutschungen bzw. Steinschläge/Felsstürze. Die Gefahrenhinweiskarte Rutschprozesse berücksichtigt die Entstehung von Rutschungen nicht aber deren Reichweite. Die Gefahrenhinweiskarte Sturzprozesse modelliert die konkrete Abbruchzone und deren Reichweite. Die Einschätzung der Gefährdung wird in drei Gefährdungsklassen gegliedert.

 

Weiße Bereiche: hier ist –durch den RaumplanerIn- zu prüfen, ob augenscheinliche Hinweise auf Rutsch- bzw. Sturzprozesse vorhanden sind. Das können bei Rutschgefährdungen wellige Oberflächen, sehr feuchte Dellen im Hangbereich, leicht sichtbare Gebäudeschäden u. ä. sein. Bei Steinschlägen/Felsstürzen sind es steile Felswände, herumliegende Steinbrocken im direkten Umgebungsbereich u. v. m. In Zweifelsfällen ist der Geologische Dienst des Landes NÖ zur Begutachtung heranzuziehen.

 

Gelbe Bereiche können als Bereiche mit einer mittleren Gefährdungswahrscheinlichkeit eingestuft werden. Für jene Bereiche hat sich der Geologische Dienst des Landes NÖ bereit erklärt, bei einem Lokalaugenschein genauere Erkundungen und Begutachtungen durchzuführen und das Ausmaß der Gefährdung zu beurteilen.

 

Orange Bereiche haben eine derart hohe Wahrscheinlichkeit für Rutschungsgefährdung, dass für geplante Widmungen, Errichtung von Gebäuden, bauliche Anlagen, Straßen u. v. m. ein Gutachten von einer einschlägig fachkundigen Person (Geologe/in, Geotechniker/in) eingeholt werden muss.

 

Nehmen wir also diese Werkzeuge Gefahrenhinweiskarten zur Hand und versuchen möglichen Naturgefahren aus dem Weg zu gehen.