Strauch- und Baumüberhang auf Gehsteigen und Straße

Veröffentlichungsdatum19.05.2026Lesedauer< 1 Minute
Strauch- und Baumüberhang

Liebe Gemeindebürger:innen!

Hiermit möchten wir Sie aus gegebenem Anlass darauf Aufmerksam machen, dass Sie als Liegenschaftseigentümer verpflichtet sind, jeglichen Strauch- und Baumüberhang auf Gehsteigen und Straßen so zurückzuschneiden, dass keine Verkehrsbeeinträchtigung bzw. -gefährdung (auch Sichtbehinderung) für den Fußgänger- und Fahrzeugverkehr entsteht.

Gemeinsam tragen wir dazu bei, unser Ortsbild gepflegt zu halten und ein angenehmes Miteinander in unserer Gemeinde zu fördern.

Wir danken Ihnen herzlich für Ihre Unterstützung und das Einhalten dieser Verpflichtung!