
Bild von AnjaGh / Pixabay
Information zum NÖ Hundehaltegesetz und zur NÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung 2023, geltend ab 1. Juni 2023
Die Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der die 2. Tierhaltungsverordnung geändert wird, wurde am 18. Juni 2026 veröffentlicht und tritt mit 1. Juli 2026 in Kraft. In § 2a regelt den nun auch gem. § 13 Abs. 4 Tierschutzgesetz (TSchG) erforderlichen Nachweis der Sachkunde für die Haltung von Hunden.
Ein allgemeiner Sachkundenachweis (bzw. erweiterter Sachkundenachweis bei Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotential – sogenannten Listenhunden – bzw. als auffällig erklärten Hunden) gemäß dem NÖ Hundehaltegesetz ist weiterhin erforderlich, allerdings wird der Theorieteil des neuen Sachkundenachweises nach dem TSchG auch als allgemeiner Sachkundenachweis nach dem NÖ Hundehaltegesetz gem. § 5 Abs. 2 NÖ Hundehaltegesetz anerkannt.
Umgekehrt werden allgemeine Sachkundenachweise gem. dem NÖ Hundehaltegesetz, welche bis zum 30. Juni 2027 absolviert wurden, auch als Theorieteil für den Sachkundenachweis nach dem TSchG anerkannt und ist in dem Fall nur mehr die praktische Einheit im Umfang von 2 Unterrichtseinheiten mit dem Hund zu absolvieren. Erweiterter Sachkundenachweise nach dem NÖ Hundehaltegesetz werden als Sachkundenachweise nach dem TSchG anerkannt.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Landeshomepage unter
https://www.noe.gv.at/noe/Tierschutz/Hundehaltegesetz.html
und unter
https://www.noe.gv.at/noe/Tierschutz/Sachkundenachweis_fuer_Hunde-_Reptilien-_Amphibien_und_Papa.html