NÖ Wohnbonus

Info

Die Landesregierung hat in ihrer Sitzung am 15.10.2024 den NÖ Wohnbonus beschlossen. Diese Unterstützung soll dazu beitragen, die finanzielle Situation der Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher zu entlasten.

 

Für etwaige Anfrage seitens der Bürgerinnen und Bürger und um eine einfache Abwicklung zu ermöglichen, wird beiliegend das Antragsformular inkl. Beiblatt für den NÖ Wohnbonus übermittelt.

Alle Voraussetzungen und Informationen zum NÖ Wohnbonus wurden unten angeführt.

 

 

Für Rückfragen steht die Hotline für den NÖ Wohnbonus unter 02742/9005-15970 gerne und jederzeit zur Verfügung.

 

Voraussetzungen (Antragsteller selbst):

Ein Ansuchen auf den NÖ Wohnbonus kann von Personen für die Wohnadresse ihres Hauptwohnsitzes (§ 1 Abs. 7 Meldegesetz – MeldeG) gestellt werden, wenn

  • diese zum Zeitpunkt der Antragstellung ihren Hauptwohnsitz gemäß § 1 Abs. 7 MeldeG und tatsächlichen Aufenthalt im Bundesland Niederösterreich haben,
  • diese zum Zeitpunkt der Antragstellung das 18. Lebensjahr vollendet haben und
  • das höchstzulässige Haushaltsjahreseinkommen nicht überschritten wird.

 

Voraussetzungen (gesamter Haushalt):

  • Hauptwohnsitz und tatsächlicher Aufenthalt im Bundesland Niederösterreich
  • Zugehörigkeit zum berechtigten Personenkreis
  • Einhaltung der Einkommensgrenzen

 

Berechtigter Personenkreis:

  • österreichische Staatsbürger und Staatsbürgerinnen sowie deren Familienangehörige, die über einen Aufenthaltstitel “Familienangehöriger” gemäß

§ 47 Abs. 2 NAG verfügen und seit 5 Jahren rechtmäßig im Bundesgebiet aufhältig sind;

  • Staatsangehörige eines anderen Vertragsstaates des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz sowie deren Familienangehörige im Sinne der Richtlinie 2004/38/EG, soweit die Einreise nicht zum Zweck des Bezuges der gegenständlichen Förderung erfolgt ist;
  • Drittstaatsangehörige mit einem Aufenthaltstitel
    1. “Daueraufenthalt-EU” gemäß § 45 NAG oder
      1. “Daueraufenthalt-EU” eines anderen Mitgliedstaates und einem Aufenthaltstitel gemäß § 49 NAG;
  • Von der Förderung ausgenommen sind asylwerbende Personen.

 

Eine genaue Auflistung (u.a. der Aufenthaltstitel) ist unter folgendem Link im Punkt

„Berechtigter Personenkreis“ ersichtlich: https://www.noe.gv.at/noe/SeniorInnen/Noe_Wohnbonus.html

 

Einkommensgrenzen:

Den NÖ Wohnbonus können jene Haushalte erhalten, deren zu beurteilendes jährliches Bruttohaushaltseinkommen folgende Einkommensgrenzen (höchstzulässiges Jahreshaushaltseinkommen) nicht übersteigt:

  • € 18.000,00 Brutto, wenn an einer Adresse eine einzige Person ihren

Hauptwohnsitz hat

  • € 45.000,00 Brutto, wenn an einer Adresse mehrere Personen ihren

Hauptwohnsitz haben

 

 

Richtwerte monatliches Einkommen:

Wenn das Einkommen aus nicht-selbständiger Tätigkeit erzielt wird und das monatliche Haushaltseinkommen unter € 1.200,00 Netto (Einpersonenhaushalt) bzw. insgesamt unter

€ 2.200,00 Netto (Mehrpersonenhaushalt) liegt, kann davon ausgegangen werden, dass die bereits angeführten Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.

 

Bezug von Ausgleichszulage und/oder Sozialhilfe:

Liegt ein Bezug einer Ausgleichszulage und/oder Sozialhilfe vor, so ist von einem monatlichen Einkommen von unter € 1.200,00 Netto auszugehen.

 

Förderhöhe und Auszahlung:

Diese ist von der Anzahl der Haushaltsmitglieder, welche zum Zeitpunkt der Antragstellung die genannten Voraussetzungen erfüllen, abhängig und beträgt für die erste Person im Haushalt € 80,00 und für jede weitere Person € 30,00:

  • 1-Personenhaushalt:           € 80,00
  • 2-Personenhaushalt:           € 110,00
  • 3-Personenhaushalt:           € 140,00
  • 4-Personenhaushalt:           € 170,00
  • 5-Personenhaushalt:           € 200,00

 

Die Auszahlung erfolgt ausschließlich durch Überweisung auf das vom Antragsteller oder von der Antragstellerin im Antragsformular angegebene Bankkonto. Eine Barauszahlung ist leider nicht möglich.

 

Der NÖ Wohnbonus kann nur einmal pro Person gewährt und zur Auszahlung gebracht werden.

 

Wichtige Hinweise:

Von der Förderung ausgenommen sind

  • Personen, die keinen eigenen Haushalt führen
  • Personen, bei denen eine aus Mitteln der öffentlichen Hand finanzierte vollstationäre Versorgung vorliegt.

 

Die Förderung wird nach Maßgabe der vorhandenen budgetären Mittel gewährt. Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch.

 

Antragstellung:

Die Antragstellung ist im Zeitraum von 21. Oktober 2024 bis 15. Dezember 2024 wie folgt möglich:

Durch klicken auf das gelbe Feld „Antrag“ gelangen Sie zu einem Online-Ratgeber und in weiterer Folge zu dem Online-Antrag für den NÖ Wohnbonus.

Sollte der angeführte Link nicht abrufbar sein, so wird ersucht den NÖ Wohnbonus über die offizielle Homepage des Landes NÖ aufzurufen. Anschließend ist dieser auf der Startseite zu finden.

oder

  • Papierantragsformular

Dieses kann gegebenenfalls auch telefonisch unter 02742/9005-15970 angefordert oder über den Link im Bereich „Downloads“ runtergeladen werden.

 

Die Übermittlung des vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antragsformulars ist entweder per Mail an wohn-heizkostenzuschuss@noel.gv.at oder per Post an folgende Adresse möglich:

Amt der NÖ Landesregierung

Abteilung Soziales und Generationenförderung (GS5) Landhausplatz 1

3109 St. Pölten

 

Rückerstattung:

Wurde die Förderung aufgrund unrichtiger Angaben bezogen, ist diese über Aufforderung dem Land Niederösterreich, vertreten durch das Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Soziales und Generationenförderung, unverzüglich

rückzuerstatten.



Antragsformular_NÖ_Wohnbonus.pdf herunterladen (0.23 MB)

NÖ_Wohnbonus_-_Beiblatt.pdf herunterladen (0.09 MB)

25.10.2024